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Grundpflege

Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Versorgung individuell und ganz auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Unsere Pflegekräfte aktivieren und fördern Sie in den Bereichen, die Sie noch allein bewältigen können und helfen ihnen bei Tätigkeiten, die sie nicht mehr selbstständig ausführen können.

Wie unsere Hilfen im Detail strukturiert sind, besprechen wir gerne mit Ihnen im Rahmen eines Beratungsgespräches

Was bedeutet Grundpflege?

Die Grundpflege bildet die Basis der Pflege von Menschen, die ihre alltäglichen Aufgaben nicht mehr allein bewältigen können. Sie umfasst alle täglichen Grundverrichtungen des Menschen wie Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung.

Der Unterschied zwischen der großen und der kleinen Grundpflege liegt im Aufwand beim Waschen. Bei der kleinen Grundpflege kann sich die pflegebedürftige Person selbst teilweise oder ganz waschen. Bei der großen Grundpflege führt eine pflegende Person die Ganzkörperwaschung durch.

Die Grundpflege unterstützt bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wie Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung. Die Behandlungspflege hingegen umfasst alle medizinisch-therapeutischen Maßnahmen wie zum Beispiel Wundversorgung, Blutdruck- oder Blutzuckermessung, Medikamentengabe oder Verbandswechsel.

Gemeinsam mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung gehört die Grundpflege zur häuslichen Krankenpflege. Diese wird vom Arzt verschrieben und steht Menschen zu, die voraussichtlich nur kurzzeitig Hilfe benötigen, nach einer Operation oder wenn die Beweglichkeit z. B.  durch einen Schulterfraktur oder Oberschenkelhalsbruch besteht.

Anspruch auf Grundpflege nach dem elften Sozialgesetzbuch haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5. Die anfallenden Kosten werden dann durch die Pflegeversicherung getragen.

Die fünf Hilfeformen bei der Grundpflege sind Beaufsichtigung, Unterstützung, Anleitung, teilweise Übernahme und vollständige Übernahme. Um alltägliche Grundverrichtungen zu bewältigen, helfen wir Ihnen gerne bei der pflegerischen Versorgung.

Zur Grundpflege gehört Hilfe in den Bereichen Köperpflege, Ernährung, Ausscheidungen und Mobilität.

Im Folgenden sind die Bereiche detailliert aufgelistet.

Körperpflege

Die Körperpflege umfasst

  • die Haut- und Gesichtspflege,
  • das Waschen, Föhnen, Kämmen und Pflegen der Haare
  • die Rasur (Trocken- und Nassrasur),
  • die Zahnpflege und die Reinigung von Zahnprothesen sowie
  • das Waschen des ganzen Körpers oder einzelner Körperteile (Teilwaschungen).


Ein pflegebedürftiger Mensch kann dabei auf unterschiedliche Art und Weise gewaschen werden:

  • am Waschbecken mit einem feuchten Waschlappen
  • auf einem Hocker, im Rollstuhl oder Toilettenstuhl sitzend oder stehend
  • im Bett liegend
  • mit einem Waschlappen am Waschbecken
  • in der Dusche, wobei der Pflegebedürftige entweder auf einem Duschhocker sitzt oder steht
  • in der Badewanne (sitzend oder liegend)


Ernährung

Bei der Ernährung in der Grundpflege geht es um die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, zum Beispiel, indem Sie das Essen mundgerecht zerkleinern und/ oder anreichen. Bei einer Ernährungssonde, beispielsweise bei der enteralen Ernährung, müssen Sie spezielle Sondennahrung verabreichen und die Sonde entsprechend reinigen.

Einkauf, Planung und Zubereitung von Mahlzeiten gehören dagegen nicht zur Grundpflege, sondern zur hauswirtschaftlichen Versorgung.

Hilfe bei Ausscheidungen

Mit folgenden Tätigkeiten unterstützen Sie Ihren Angehörigen beim Wasserlassen oder Stuhlgang:

  • Kontrolle des Toilettengangs mit anschließender Intimhygiene
  • Toilettentraining der Harnblase und des Enddarms
  • Wechsel des Katheter Beutels
  • Versorgung und Pflege von künstlichen Ausgängen (Urostoma)
  • Entleeren/Reinigung von Toilettenstühlen und Entleeren/Wechseln von Urinbeuteln
  • Wechseln von Inkontinenzmaterial einschließlich der Reinigung des Intimbereichs